In folgenden Zeiten sind lärmende Tätigkeiten, wie z.b. Rasenmähen, Häckseln, Motorsägen etc. ERLAUBT:
Montag bis Freitag: 7 bis 19 Uhr
Samstag: 7 bis 12 Uhr und 15 bis 19 Uhr
Erklärende Ergänzung zum Samstag:
Auszug aus der Immissionsschutzverordnung (März 2015) der Stadt Graz
§ 1 – Lärmerzeugende Arbeiten
Während der Zeit von 19 bis 7 Uhr, Samstags auch von 12 bis 15 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen sind – alle im Hauswesen anfallenden lärmerzeugenden Arbeiten in Gärten, Höfen und Gebäuden sowie – lärmerzeugende Gartenarbeiten, mit Ausnahme solcher auf Grünanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, verboten.
Achtung! Die Inbetriebnahme von Laubbläsern und -saugern ist laut Immissionsschutzverordnung (ISVO) der Stadt Graz seit 1. Oktober 2014 im gesamten Stadtgebiet von Graz verboten.